Unser Konto für Ihre Zustiftungen und Spenden:

Konto–Nr. 616 934 4002
BLZ 101 201 00
Weber Bank Berlin
iban: DE79101201006169344002
bic: WEBEDEBB

Die Stiftung Überbrücken freut sich auch über jede Spende; denn sie finanziert sich ausschließlich aus den Zinserträgen des Stiftungskapitals (gegenwärtig:  Euro 70. 000) und Spenden. Daher sind Einzelspenden wie regelmäßige Spenden höchst willkommen.

Die Stiftung Überbrücken ist auch als gemeinnützig anerkannt (Steuernummer: 27/605/58217).  Ihre Spende ist damit als Sonderausgabe abzugsfähig.

Nach dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober  2007 (BGBl I 2007, S. 2332) können Spenden in Höhe von bis zu 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte (alternativ: 4 pro mille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewandten Löhne und Gehälter) als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Soweit Spenden im Veranlagungszeitraum nicht abgezogen werden können, können sie zudem uneingeschränkt vorgetragen werden.

Bei Spenden stellt Ihnen die Stiftung Überbrücken gerne eine Spendenquittung aus. Diese können sie zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt nutzen.

Werden Sie ZustifterIn!

Die Stiftung Überbrücken verfügt gegenwärtig über ein Stiftungs–
vermögen in Höhe von 70.000 Euro. Dieses Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.

Warum stiften? Gutes tun und Vermögen erhalten!

Denn bei einer Stiftung bleibt das Vermögen erhalten, im Gedenken an die Stifterin oder den Stifter. Anderen etwas Gutes zu tun, trägt nicht nur zur eigenen seelischen Zufriedenheit bei, sondern bringt auch handfeste steuerliche Vorteile.

Steuerliche Vorteile:

2007 trat das neue "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" in Kraft.

Zustiftungen:

Zuwendungen in das Grundstockvermögen von Stiftungen können als Sonderausgaben in Höhe von bis zu einer Million Euro über zehn Jahre verteilt abgesetzt werden (bei Ehegatten gilt dies pro Person).

Testament:

Vermächtnis zu Gunsten der Stiftung Überbrücken: Durch ein Testament stellen Sie sicher, dass auch über Ihr Leben hinaus Ihr Vermögen oder Teile davon in Ihrem Sinne arbeiten. Es gibt Ihnen die Möglichkeit gemeinnützige Organisationen zu unterstützen – ohne Zahlung von Erbschaftssteuer. Mit einem Testament oder Vermächtnis zu Gunsten von Stiftung Überbrücken setzen sie sich für die Überwindung von sichtbaren und unsichtbaren Kriegsfolgen und die Unterstützung von Menschen ein,  welche infolge von Kriegen seelische Verletzungen und Traumata erlitten haben.

Stiftungen zahlen weder Erbschafts-, noch Schenkungs- oder Kapitalertragssteuern, sondern können die Zuwendungen ohne Abzüge für die Umsetzung des Stiftungszwecks verwenden. Ebenso wie der Verein südost Europa Kultur e.V. ist auch die Stiftung Überbrücken von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.

Kontrolle:

Die Erfüllung des Stiftungszwecks wird regelmäßig durch die staatliche Stiftungsaufsicht kontrolliert, während das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der Mittelverwendung überprüft